Zur Beurteilung der Wiederholungswahrscheinlichkeit einer erneuten schweren Gewaltstraftat und damit des individuellen Kriminalitätsrisikos des Beschwerdeführers verwendet Dr. med. I.________ in seinem Ergänzungsgutachten vom 28. Februar 2018 zwei verschiedene Prognoseinstrumente (HCR-20 sowie den VRAG [Violence Risk Appraisal Guide]).