Ihm sei eine günstige Prognose zu stellen. Seit dem letzten Gutachten sei ein Jahr vergangen. Die Ausgangslage sei eine andere. Er habe Dr. med. I.________ so verstanden, dass der Rückfallgefahr mit einem psychiatrischen Ambulatorium mit sozial ausgebauten Strukturen wirksam begegnet werden könnte. Er sei bereit für die Freiheit und habe genug Ansprechpersonen, die ihn ebenfalls unterstützten. 3.3 Zur Beurteilung der Wiederholungswahrscheinlichkeit einer erneuten schweren Gewaltstraftat und damit des individuellen Kriminalitätsrisikos des Beschwerdeführers verwendet Dr. med.