Trotz vielen mittlerweile erfolgten Veränderungen und Erprobungen sei er nicht überfordert oder destabilisiert gewesen. Eine Heilung sei nicht erforderlich, es reiche aus, wenn der Beschwerdeführer gelernt habe, mit problematischen Persönlichkeitsanteilen zu leben. Er habe erhebliche Fortschritte erzielt. 2.5 Dr. med. I.________ beschreibt in seinem Ergänzungsgutachten vom 28. Februar 2018 zusammenfassend die wichtigsten Belastungen und Störungen im Verlauf der lebensgeschichtlichen Entwicklung des Beschwerdeführers sowie die auf der Verhaltensebene beobachteten Veränderungen in der Persönlichkeit des Beschwerdeführers (pag.