1261). Weiter wird festgehalten, dass definitionsgemäss eine strukturelle Persönlichkeitsstörung gekennzeichnet ist durch ein lebensgeschichtlich überdauerndes Muster von Fehlangepasstheit in verschiedenen Bereichen, weshalb auch im vorliegenden Fall davon auszugehen ist, dass die Persönlichkeitsstörung des Beschwerdeführers im Kern fortbestehen wird.