3. Seit dem Inkrafttreten des neuen Justizvollzugsgesetzes [JVG; BSG 341.1] am 1. Dezember 2018 verfügt auch die BVD über Parteistellung in den selbstständigen nachträglichen richterlichen Entscheiden. Wie das Obergericht des Kantons Bern in seinem Beschluss BK 18 440 vom 8. Februar 2019 E. 1.3 bereits entschieden hat, besteht die Parteistellung nicht in Rechtsmittelverfahren, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des JVG bereits hängig waren. Die BVD wird entsprechend in diesem Beschwerdeverfahren nicht als Partei geführt. II. Materielle Voraussetzungen