Im Weiteren seien das Zwischenzeugnis der JVA C.________ vom 26. Oktober 2018, die Zielvereinbarung F.________(Stiftung) vom 17. Januar 2019, die IV-Taggeld Verfügung vom 30. Januar 2019 sowie die Bestätigung betr. Aufnahme in die Wohngemeinschaft vom 30. Januar 2019 zu den Akten zu erkennen. Die Beschwerdekammer erkannte die eingereichten Dokumente zu den Akten. Den Antrag auf Befragung von D.________ wies sie ab (vgl. Verfügung vom 7. Februar 2019, Akten Beschwerdeverfahren pag. 213). Am 12. Februar 2019 reichte der Beschwerdeführer die Beobachtungen und die Beurteilung von D.________ über den Beschwerdeführer sowie den Lebenslauf und die Diplome von D.___