2 Bericht vom 14. Januar 2019 wurde gleichentags den Parteien zugestellt. Am 4. Februar 2018 liess die JVA C.________ der Beschwerdekammer ein Schreiben des Beschwerdeführers vom 15. Januar 2019 zukommen und berichtigte eine Passage im Bericht der Arbeitsagogik (Akten Beschwerdeverfahren, pag. 181). Mit Eingabe vom 6. Februar 2019 stellte der Beschwerdeführer den Antrag, sein Berufsberater, D.________, E.________ GmbH, sei anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung als sachverständige Person zu befragen. Im Weiteren seien das Zwischenzeugnis der JVA C._____