Die Generalstaatsanwaltschaft teilte der Verfahrensleitung am 23. Oktober 2018 mit, dass die Durchführung einer mündlichen Verhandlung als wichtig erachtet werde. Sie beantragte, der Beschwerdeführer sowie der Sachverständige Dr. med. I.________ seien zu befragen und es seien aktuelle Thera- pie- und Vollzugsberichte einzuholen. Im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung wurde bei der Justizvollzugsanstalt C.________ ein aktueller Vollzugs- und Therapiebericht eingeholt. Der