Wie gesagt, wird ihm in erster Linie vorgeworfen, dass er die Türe gegen den Willen der Privatklägerin mit körperlicher Gewalt aufstiess und in die Waschküche eindrang. Mit dieser Persönlichkeitsverletzung werden die Kostenauferlage und die Verweigerung einer Entschädigung begründet. Bloss in zweiter und damit