Ebenfalls ist festzustellen, dass sich die amtliche Verteidigerin für seine gesundheitlichen Probleme beim Regionalgefängnis Burgdorf eingesetzt hat (vgl. ihr Schreiben vom 6. Juni 2018). Der Beschwerdeführer rügt abermals, die amtliche Verteidigerin hätte seit seinem Brief vom 19. Dezember 2017 genügend Zeit gehabt, bei den von ihm nachgereichten Adressen von Ärzten / Krankenkassen / SUVA /