4 trauen angesichts der vielen offenen Fragen im Hinblick auf die Verhandlung vom 10.10.2018 in den Grundfesten erschüttert, […]». Soweit das Regionalgericht hierauf Bezug nimmt, stellt dies keinen Hinweis dar, dass unzulässigerweise Anwaltspost geöffnet worden ist. Ebenfalls ist festzustellen, dass sich die amtliche Verteidigerin für seine gesundheitlichen Probleme beim Regionalgefängnis Burgdorf eingesetzt hat (vgl. ihr Schreiben vom 6. Juni 2018).