3.3 Die angefochtene Verfügung des Regionalgerichts betreffend Abweisung des Gesuchs um Wechsel der amtlichen Verteidigung erweist sich als rechtmässig. Wie das Regionalgericht richtigerweise festhält, ist das Vertrauensverhältnis zwischen dem Beschwerdeführer und seiner amtlichen Verteidigerin nicht als zerrüttet im Sinne der Lehre und Rechtsprechung zu betrachten. Die Ausführungen des Beschwerdeführers zeigen keine konkreten, objektivierbaren Hinweise auf eine Störung des Vertrauensverhältnisses auf. Es kann auf die einlässlichen Ausführungen des Regionalgerichts verwiesen werden (vgl. E. 3.2 hiervor).