Forensiker gegenüber stellen zu lassen"; „von Herzen dankbar für ihre immense Arbeit»). Dennoch hat der Beschuldigte seiner amtlichen Verteidigerin im Gesuch vom 12.09.2018 diverse Verfehlungen vorgeworfen. Er nennt versäumte bzw. verspätete Handlungen als Grund für die Störung des Vertrauensverhältnisses. Konkret soll Rechtsanwältin B.________ ihn nicht im versprochenen Zeitraum besucht haben, fälschlicherweise keine Beschwerde gegen den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts (ARR 18 63) erhoben haben sowie es unterlassen haben, Erkundigungen beim Hausarzt einzuholen. Demgegenüber führt Rechtsanwältin B.___