_ nahm am 25. September 2018 Stellung zum Gesuch und teilte mit, dass sie sich diesem nicht widersetze, falls das Vertrauen des Beschwerdeführers ihr als Rechtsanwältin gegenüber in den Grundfesten erschüttert sei. Persönlich sei sie der Ansicht, dass sie sich bis heute nach bestem Wissen und Gewissen für den Beschwerdeführer eingesetzt habe. Am 27. September 2018 wies das Regionalgericht den Antrag auf Wechsel der amtlichen Verteidigung ab. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 1. Oktober 2018 (Posteingang: 4. Oktober 2018) Beschwerde.