2. Die Verfahrenskosten für das Beschwerdeverfahren, bestimmt auf CHF 2‘000.00, sind durch den Kanton Bern zu tragen. 3. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigerin des Beschuldigten wird festgesetzt auf CHF 1‘481.75 (inkl. Auslagen und MWST). 4. Die Entschädigung für die unentgeltliche Rechtsbeiständin des Beschwerdeführers wird festgesetzt auf CHF 2‘324.40 (inkl. Auslagen und MWST).