5 Entscheidend ist vorliegend jedoch, ob eine Verurteilung durch ein Gericht mit Blick auf die Tatbestände der sexuellen Nötigung und Schändung als wahrscheinlicher (oder in etwa gleich wahrscheinlich) wie ein Freispruch des Beschuldigten erscheint. Diese Frage ist mit Blick auf die Aussagen des Beschwerdeführers zu verneinen: Der sexuellen Nötigung macht sich strafbar, wer eine Person zur Duldung einer beischlafsähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht (Art.