2. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau, sei anzuweisen, das Strafverfahren gegen A.________, zur Anklage zu bringen, wegen aller in Betracht kommender Delikte, insbesondere wegen sexueller Nötigung, evtl. Schändung. 3. Eventualiter sei die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau, anzuweisen, das Strafverfahren gegen A.________ betreffend sexueller Nötigung, evtl. Schändung fortzuführen und folgende Beweise zu erheben, sowie Untersuchungshandlungen durchzuführen: