___ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen sexueller Nötigung zum Nachteil des Beschwerdeführers. 1.2 Am 20. September 2018 stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen sexueller Nötigung, evtl. Schändung, angeblich begangen am 3. September 2016 in K.________, ein. Gegen die Einstellung des Verfahrens erhob der Beschwerdeführer am 3. Oktober 2018 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental- Oberaargau, vom 20. September 2018 sei aufzuheben.