6 besondere scheint nach dem unter Ziff. 6.2 hiervor Ausgeführten ein Kontakt- bzw. Rayonverbot nicht geeignet, um den Beschwerdeführer von seiner Ehefrau fernzuhalten. Wie aufgezeigt, hielt er sich nicht an die früher ausgesprochene Fernhalteverfügung. Dementsprechend wird auch die Wirksamkeit einer erneuten Weisung als nicht ausreichend erachtet, um die Sicherheit von D.________ zu gewährleisten. Auch die Verpflichtung des Beschwerdeführers, sich einer regelmässigen psychiatrischen Behandlung bei seinem behandelnden Arzt, Dr. G.___