Die Wahrscheinlichkeit einer Ausführung erscheint aufgrund der Gesamtbewertung der persönlichen Verhältnisse sowie der Umstände aktuell als sehr hoch. Eine psychiatrische Begutachtung des Beschwerdeführers ist unabdingbar und wurde von der Staatsanwaltschaft bereits in Auftrag gegeben. Ein Vorabbericht wird bis zum 15. November 2018 erwartet. Sobald dieser vorliegt, werden die zuständigen Behörden diesen für die Überprüfung der Ausführungsgefahr beizuziehen haben. Bis dahin ist die Annahme von Ausführungsgefahr nicht zu beanstanden.