__ führte vielmehr aus, der Beschuldigte habe weder sie noch ihre Tochter bis zu jenem Vorfall im April je angefasst (EV vom 9. April 2018 S. 4 Z. 151 f.). Der Umstand, dass dies im letzten halben Jahr mehrfach geschehen ist, weist jedoch – wie bereits ausgeführt – auf eine Eskalation der Situation hin. Es liegt auf der Hand, dass Tochter und Mutter zum heutigen Zeitpunkt viel eher damit rechnen müssen, der Beschuldigte könnte seine Drohungen tatsächlich umsetzen.