5 rer an dem besagten 26. September 2018 tatsächlich nur das Gespräch mit seiner Ehefrau gesucht hat, so zeigt das Geschehene, wie wenig er seine Aggression tatsächlich im Griff hat. Rechtsanwalt B.________ kann auch insoweit nicht gefolgt werden, als er aus dem Umstand, dass der Beschwerdeführer gemäss den Aussagen seiner Tochter und seiner Ehefrau seit Jahren immer wieder damit gedroht haben soll, sie oder sich selber umzubringen, ableitet, die beiden würden nicht ernsthaft davon ausgehen, er würde seine Todesdrohungen wahrmachen.