_ werden als glaubhaft erachtet. Der Beschwerdeführer legt damit ein Verhalten an den Tag, welches die Umsetzung seiner Drohung ernsthaft befürchten lässt. Er hat sich nicht an die behördliche Anordnung gehalten und trotz eines bestehenden Verbots den Kontakt zu seiner Ehefrau gesucht. Ebenfalls nichts zu seinen Gunsten kann der Beschwerdeführer aus dem Umstand ableiten, dass er seine Ehefrau am helllichten Tag und in der Öffentlichkeit aufgesucht hat. Wie sein Verhalten zeigt, schreckt er auch unter diesen Umständen nicht davor zurück, D.________ physisch anzugreifen. Selbst wenn der Beschwerdefüh-