Tatsächlich ist es in den letzten Monaten zu mehreren Vorfällen gekommen, bei welchen sich der Beschwerdeführer offensichtlich nicht mehr kontrollieren konnte. Im Laufe des letzten halben Jahres ist zudem – wie die Staatsanwaltschaft zutreffend ausführte – ganz offensichtlich eine Zuspitzung, ja sogar eine Eskalation der Situation ersichtlich. Entgegen der Darstellung der Verteidigung, welche mehrfach betonte, der Beschwerdeführer habe sich einwandfrei und vorbildlich an die ihm gegenüber verhängte Fernhalteverfügung gehalten, geht aus den Aussagen von D.________ hervor, dass der Beschwerdeführer immer wieder den Kontakt zu ihr gesucht hat.