Mit Blick auf die folgenden Umstände ist zudem von einer ernsthaften und akuten Gefahr auszugehen, dass der Beschwerdeführer diese Drohung tatsächlich wahrmachen könnte: Aus den von der Staatsanwaltschaft eingereichten Unterlagen ist ersichtlich, dass das Eheschutzverfahren zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Ehefrau zwischenzeitlich eingeleitet worden ist. Gemäss den Ausführungen der Staatsanwaltschaft findet die Verhandlung Anfang November 2018 beim Regionalgericht statt. Damit trifft nun ein, was der Beschwerdeführer am meisten fürchtet; die Trennung und Scheidung von seiner Ehefrau. Er hat mehrfach und deutlich klar gemacht, dass er dies nicht wird akzeptieren können.