Nachdem es ihm gelungen war, die Zimmertüre aufzuschlagen, schlug er seine Ehefrau zweimal gegen die Brust und einmal gegen das Kinn. Die Frauen konnten schliesslich nach draussen fliehen. Aufgrund dieses Vorfalls wurde der Beschwerdeführer im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung in die UPD Waldau eingewiesen. Zudem wurde gegen ihn eine Fernhaltemassnahme verfügt, welche unbestrittenermassen – die genannte Verfügung befindet sich nicht in den Haftakten – bis am 13. Juli 2018 gültig war. Der zweite Vorfall fand am 26. September 2018 statt.