Am 5. April 2018 kam es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Beschwerdeführer, seiner Ehefrau und seiner Tochter. Als es dann zu Handgreiflichkeiten zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Tochter kam, griff die Ehefrau ein und es entstand ein Handgemenge. Die beiden Frauen konnten sich daraufhin in einem Zimmer einschliessen und die Polizei alarmieren. Der Beschwerdeführer drohte währenddessen, sie beide umzubringen und mit einem Messer in Stücke zu schneiden. Nachdem es ihm gelungen war, die Zimmertüre aufzuschlagen, schlug er seine Ehefrau zweimal gegen die Brust und einmal gegen das Kinn.