3. Der Kanton Bern hat der Beschwerdeführerin für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von pauschal CHF 3‘000.00 (inkl. Auslagen und MWST) zu bezahlen. 4. Zu eröffnen: - den Beschuldigten 1+2, beide v.d. Fürsprecher B.________ - dem Beschuldigten 3 - der Straf- und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin, v.d. Rechtsanwalt F.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin L.________ (mit den Akten)