1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 10. September 2018 (BM 17 40362) wird aufgehoben. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wird angewiesen, die Strafuntersuchung gegen die Beschuldigten 1-3 wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs fortzusetzen und ein Verfahren wegen Widerhandlung gegen das Baugesetz und die Baumschutzverordnung zu eröffnen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2‘000.00, trägt der Kanton Bern.