Bei solchen und anderen grundlegenden Themen und Fragen zum Bewilligungsverfahren verweise das Stadtplanungsamt grundsätzlich an das Bauinspektorat. Auch aus der kleinen Baubewilligung vom 25. Januar 2018 ergibt sich, dass zum Zeitpunkt der Baumfällung seitens der Baubewilligungsbehörde sowie der Freiraumplanung oder Stadtgrün keine Bewilligung erteilt gewesen sei (vgl. S. 3 der Baubewilligung). Mithin wird das Vorbringen des Beschuldigten 1 im E-Mail vom 31. Mai 2017, J.________ sei mit der vorzeitigen Fällung einverstanden gewesen, von diesem und von Seiten der Behörden gerade nicht bestätigt. Angesichts der gegenteiligen Ausführungen von J.________ besteht weiterer Abklärungsbedarf.