Die Beschwerdeführerin machte in der Anzeige geltend, dass Herr I.________, Ehemann der Beschwerdeführerin, beobachtet habe, wie der Beschuldigte 3 auf dem Nachbarsgrundstück der Beschuldigten 1 und 2 mehrere Bäume gefällt habe. Herr I.________ habe den Beschuldigten 3 deshalb vorsorglich darüber informiert, dass er die auf der Grenzlinie zwischen den beiden Grundstücken stehende Ulme nicht fällen dürfe und eine Beseitigung nicht akzeptiert werde. Diese Ausführungen werden vom Beschuldigten 3 in Abrede gestellt. Herr I.________ wurde nicht einvernommen. Ohne Einvernahme von Herrn I.__