8 zens zu verzichten (vgl. ROOS, a.a.O., S. 126). Dies hat insbesondere auch für die vorliegende Ulme zu gelten, welche gemäss den in den Akten befindlichen Fotos offensichtlich gross und mächtig war. Die Ulme stand unbestrittenermassen auf der Grenze der Grundstücke der Parteien.