In Gegensatz zu künstlich geschaffenen Bauwerken lässt sich bei Grenzpflanzen in der Regel nicht sagen, ob ein Nutzen für die angrenzenden Grundstücke besteht und wie er sich auf diese verteilt. Es scheint angesichts der sich daraus ergebenden Abgrenzungsschwierigkeiten deshalb nicht abwegig, bei Grenzpflanzen auf das Erfordernis des beidseitigen Nut-