3 Grundstück Gbbl. x.________ seien zudem durch einen Zaun abgegrenzt, welcher zwischen der Ulme und dem Grundstück Gbbl. x.________ gewesen sei. Dass der Baum den beiden Grundstücken gedient hätte, sei damit nicht ersichtlich. Es handle sich ferner um einen einzelnen Baum und nicht um eine Reihe von Bäumen, welche die Grenze markieren würden. Ob die Ulme effektiv einen Grenzbaum dargestellt habe und gestützt auf Art.