Mit Eingabe vom 04.04.2018 macht Rechtsanwalt F.________ zudem geltend, das Verfahren sei auf Widerhandlung gegen das Baugesetz und das Baumschutzreglement auszudehnen. Es handle sich bei der Ulme um einen geschützten Baum, für dessen Fällung eine Bewilligung im Bauentscheid hätte vorliegen müssen. Diese sei erst im Nachhinein erteilt worden. Der Baum sei damit ohne Bewilligung beseitigt worden.