2 der Anzeige macht Rechtsanwalt F.________ geltend, A.________, C.________ und D.________ hätten durch das Fällen der Ulme eine Sachbeschädigung und einen Hausfriedensbruch begangen. Er bringt sinngemäss vor, dass an der Ulme ein Miteigentum der Privatklägerin resp. der Einwohnergemeinde Bern bestanden habe. Die Ulme sei zwar auf dem Grundstück von A.________ und C.____