1. Am 10. September 2018 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von der Straf- und Zivilklägerin E.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter 1), C.________ (nachfolgend: Beschuldigte 2) und D.________ (nachfolgend: Beschuldigter 3) initiierte Verfahren wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs ein. Das Verfahren wegen Widerhandlung gegen das Baugesetz und das Baumschutzreglement wurde nicht an die Hand genommen. Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt F.________, am 1. Oktober 2018 Beschwerde.