Im hier streitigen Fall habe es an einer derartigen Zustimmung gefehlt, insbesondere, weil das Unternehmen ohnehin mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen und für die Fahrzeuge keine Verwendung gehabt habe. Mangels entsprechender Befugnis sei die Bestellung durch den Beschuldigten in strafbarer Weise erfolgt.