Die Frist blieb offenbar unbenutzt; jedenfalls reichte der Beschuldigte an diesem Tag um ca. 18.00 Uhr seine Kündigung ein und legte ein Arztzeugnis vor, welches ihm eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit attestierte. Zuvor, um ca. 15.00 Uhr, hatte er bei der Firma E.________ noch sieben Lager- und Showroom-Fahrzeuge der Marke Audi zu einem Kaufpreis von insgesamt CHF 544‘060.00 bestellt.