___ AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 29. Januar 2018 Beschwerde. Sie beantragte, die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, das Strafverfahren weiterzuführen und mittels Strafbefehl oder Anklageerhebung abzuschliessen. Am 5. Februar 2018 wurde ein Beschwerdeverfahren eröffnet. Die Generalstaatsanwaltschaft sprach sich in ihrer Stellungnahme vom 8. Februar 2018 für die kostenfällige Abweisung der Beschwerde aus. Gleiches verlangte der Beschuldigte in seiner Eingabe vom 15. Februar 2018.