Auf das form- und fristgerechte Ausstandsgesuch ist einzutreten. Die Vorwürfe gegen weitere Personen sowie die Ausführungen zu anderen Verfahren bilden nicht Gegenstand dieses Verfahrens, weshalb sich die Beschwerdekammer ausschliesslich zur geltend gemachten Befangenheit des Gesuchgegners äussert.