__ geltend. Entsprechend wurde das Schreiben als Ausstandsgesuch gegen Gerichtspräsident B.________ (nachfolgend: Gesuchgegner) behandelt. Mit Verfügung vom 26. September 2018 des Gesuchgegners gingen die Akten zum Entscheid über das Ausstandsgesuch an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Der Gesuchgegner verzichtete auf eine Stellungnahme. Am 1. Oktober 2018 eröffnete die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer ein Ausstandsverfahren und nahm bzw. gab Kenntnis vom Eingang des Verzichts des Gesuchgegners auf eine Stellungnahme.