1. Am 15. August 2018 stellten die Bewährungs- und Vollzugsdienste (nachfolgend: BVD) dem Regionalgericht Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) Antrag auf Anordnung einer Verwahrung des Verurteilten (Art. 62c Abs. 4 des Schweizerischen Strafgesetzbuches [StGB; SR 311.0]). Mit Verfügung vom 30. August 2018 nahm und gab Gerichtspräsident B.________ den Parteien Kenntnis von diesem Antrag. Er stellte fest, dass der Verurteilte bereits mit einer Kopie des Antrages bedient worden sei und ein Fall von notwendiger Verteidigung vorliege.