1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 11. September 2018 (O 17 12 625) wird aufgehoben. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland wird angewiesen, die Strafuntersuchung betreffend den aussergewöhnlichen Todesfall von C.________ sel. im Sinne der Erwägungen fortzuführen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2‘000.00, trägt der Kanton Bern. 3. Der Kanton Bern hat der Beschwerdeführerin für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 2‘473.20 (inkl. Auslagen und MWST) zu bezahlen.