Ob dieser zur Vermeidung von Berufsunfällen ausreicht resp. damit das Wissen des Verstorbenen um die Sicherheitsanweisungen auf den neuesten Stand gebracht wurde, ist ungewiss. Allein aufgrund der Berufserfahrung kann nicht darauf geschlossen werden, dass dem Verstorbenen die Sicherheitsanweisungen bekannt waren. Die Staatsanwaltschaft machte auch keine Feststellungen dazu, ob das Thema Arbeitssicherheit und der korrekte Umgang mit einer Leiter auf der Baustelle angesprochen und kontrolliert wurde und wie auf die vermehrten Unfälle des Verstorbenen mit Leitern reagiert wurde. Der