9 Allein in den letzten zwei Jahren sind der SUVA drei Schadenfälle gemeldet worden, bei denen der Verstorbene von der Leiter gestürzt ist. Bei dieser Ausgangslange geht es nicht an, das vorliegende Strafverfahren wegen aussergewöhnlichem Todesfall mit dem blossen Hinweis auf den Berichtsrapport der Fachstelle VU+P Umweltkriminalität/Arbeitssicherheit einzustellen. Der Sachverhalt bedarf vertiefter Abklärung.