Die «Gstältli» sowie weitere Schutzausrüstungen sollten getragen werden und man sollte sich sichern. K.________, Mitarbeiter der H.________(Unternehmung), führte am 1. November 2017 aus, dass er nie gesehen habe, wie sich der Verstorbene gesichert habe. Die Arbeitssicherheit sei immer wieder ein Thema gewesen. Aber der Verstorbene sei nie direkt darauf angesprochen worden. Bei der heutigen Baubegehung habe sich der Geschäftsführer, Herr I.________, diesbezüglich auch geäussert. Er habe gesagt, dass die Arbeitssicherheit bei ihnen immer wieder einmal ein Thema gewesen sei. Dass der Verstorbene die Arbeitssicherheit vernachlässigt habe, sei allgemein bekannt gewesen.