selbst Hinweise darauf, dass sowohl die Arbeitgeberin als auch die Werkbestellerin gewusst haben oder zumindest hätten wissen müssen, dass die Sicherheitsvorschriften von den Arbeitnehmern und insbesondere dem Verstorbenen systematisch – und nicht nur am Unfalltag – verletzt worden sind und dass diese Verletzungen offenbar zumindest konkludent geduldet wurden. F.________, Mitarbeiter der E.________(Unternehmung), sagte an der delegierten Einvernahme vom 7. November 2017 aus, dass er keine persönliche Sicherheitsausrüstung gehabt habe und die Sicherheitsausrüstung auch noch nie jemand getragen habe, seit er dort arbeite.