Gestützt auf diesen Fachbericht gelangt die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass der Verstorbene kumulativ mehrere absolut elementare Vorsichtsmassnahmen missachtet habe. Durch die Kausalität zwischen diesem krassen Selbstverschuldens des seit 30 Jahren erfahrenen Verstorbenen und dem Unfalltod würden allfällige Versäumnisse des Arbeitgebers betreffend Ausbildung in Sachen Arbeitssicherheit im Gewächshausbau derart in den Hintergrund gedrängt, dass eine Abklärung dieser – wenn sie überhaupt vorgelegen haben – überflüssig sei. Dieser Auffassung kann nicht gefolgt werden; sie greift zu kurz.