5. Die Staatsanwaltschaft stützt sich in der Einstellungsverfügung massgeblich auf den Berichtsrapport der Fachstelle Verkehr, Umwelt und Prävention (VU+P) Umweltkriminalität/Arbeitssicherheit der Kantonspolizei Bern vom 8. Januar 2018. In diesem wurde unter den Titeln «Unfallursache» und «Schlussbemerkungen» Folgendes ausgeführt: C.________ stand zum Zeitpunkt des Unfalles auf einer von ihm an der Metallkonstruktion angestellten Leiter. Der gewählte Anstellpunkt an einem Metallpfosten kann nicht als sicher betrachtet werden.